DBSH Bund
Soziale Arbeit im Krankenhaus: Aufgaben im Überblick
10.09.2025
DVSG
Beschreibung
17:00 - 18:30 Uhr | Infos | Anmeldung
Soziale Arbeit im Krankenhaus ist als Profession nicht eindeutig rechtlich verankert. Für die Arbeit der Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Sozialdiensten der Krankenhäuser finden sich wesentliche rechtliche Regelungen im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht (SGB V), in Krankenhausgesetzen auf Länderebene sowie im SGB IX. Generell kann Soziale Arbeit in allen Behandlungsphasen und mit unterschiedlichen Bedarfen konsultiert werden. Zumeist ist dann schnelle und passgenaue Beratung für die Patient*innen während des Krankenhausaufenthaltes und für die Angehörigen gefragt.