16.03.2026

Von: Funktionsbereich Armut

DBSH lehnt Kinderschutzmeldungen als neue Sanktion in der Grundsicherung ab

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) lehnt die automatisierte Informationspflicht von Jobcentern an Jugendämter bei Leistungsminderung im SGB II infolge von Meldeversäumnissen ab.

Eine Meldung zur Kindeswohlgefährdung aufgrund von drei nicht wahrgenommenen Terminen im Jobcenter ist nicht verhältnismäßig. Zwar sollen Härtefälle betrachtet werden, aber was bedeutet dies genau? Welche Auswirkungen wird diese Gesetzesänderung auf Familien haben, die ohnehin schon am Existenzminimum und im Stigma der Armut leben? Ihnen wird durch eine Kinderschutzmeldung automatisch unterstellt, nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen zu können, mit weiterreichenden Konsequenzen.

Zur vollständigen Stellungnahme des Funktionsbereich Armut geht es hier.